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   OLG Koblenz, 30.09.2016 - 11 UF 418/16   

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https://dejure.org/2016,48676
OLG Koblenz, 30.09.2016 - 11 UF 418/16 (https://dejure.org/2016,48676)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30.09.2016 - 11 UF 418/16 (https://dejure.org/2016,48676)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30. September 2016 - 11 UF 418/16 (https://dejure.org/2016,48676)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1632 Abs 2 BGB, § 1684 Abs 4 S 2 BGB, § 1684 Abs 4 S 3 BGB, § 1688 Abs 1 BGB, § 1696 Abs 2 BGB
    Dauerhafte Unterbringung von Kindern in einer Pflegefamilie: Ausgestaltung elterlicher Umgangskontakte bei unüberbrückbaren Konflikten zwischen Herkunfts- und Pflegefamilie

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgestaltung der Umgangskontakte mit den Eltern bei dauerhafter Unterbringung von Kindern in einer Pflegefamilie

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausgestaltung der Umgangskontakte mit den Eltern bei dauerhafter Unterbringung von Kindern in einer Pflegefamilie

  • rechtsportal.de

    Ausgestaltung der Umgangskontakte mit den Eltern bei dauerhafter Unterbringung von Kindern in einer Pflegefamilie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 301
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.07.2016 - XII ZB 47/15

    Familiengerichtliche Maßnahmen zum Schutz des Kindeswohls: Voraussetzungen der

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.09.2016 - 11 UF 418/16
    Als milderes Mittel gegenüber dem Entzugs des Umgangsbestimmungsrechts nach § 1632 Abs. 2 BGB kann - wie hier vom Amtsgericht - je nach den Umständen des Falles eine auch von Amts wegen zu treffende Umgangsregelung nach § 1684 BGB zu erwägen sein, die gegenüber der Entziehung des Umgangsbestimmungsrechts vorrangig ist (BGH, Beschluss vom 06. Juli 2016 - XII ZB 47/15 -, Rn. 46, juris).
  • BVerfG, 17.09.2016 - 1 BvR 1547/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Abänderung eines unbefristeten

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.09.2016 - 11 UF 418/16
    Zum anderen kann der vom Umgang ausgeschlossene Elternteil auch eine Abänderung nach § 1696 Abs. 2 BGB herbeiführen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 17. September 2016 - 1 BvR 1547/16 -, Rn. 39, juris).
  • BVerfG, 29.07.2015 - 1 BvR 1468/15

    Die Annahme, dem Familiengericht stehe bei Entscheidungen gemäß § 1684 Abs. 4

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.09.2016 - 11 UF 418/16
    Die Annahme, dass der begleitete Umgang als milderes Mittel gegenüber dem Ausschluss einen mitwirkungsbereiten Dritten voraussetze, begegnet aus verfassungsrechtlicher Sicht keinen Bedenken (BVerfG, Beschluss vom 29.07.2015 - 1 BvR 1468/15 = FamRZ 2015, 1686).
  • OLG Frankfurt, 24.03.2015 - 5 UF 270/14

    Ausschluss des Umgangsrechts mit dem Vater wegen Kindeswohlgefährdung

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.09.2016 - 11 UF 418/16
    Findet sich keine ehrenamtlich tätige Person zur Umgangsbegleitung und ist auch der Umgangsberechtigte nicht dazu in der Lage eine solche zu benennen, ist der Umgang mit dem betreffenden Elternteil auszuschließen, wenn unbegleiteter Umgang das Wohl des Kindes gefährden würde (OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.03.2015 - 5 UF 270/14 -, juris, Leitsatz 3 und Rn. 9).
  • EGMR, 17.01.2012 - 1598/06

    KOPF AND LIBERDA v. AUSTRIA

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.09.2016 - 11 UF 418/16
    Dieses Recht steht grundsätzlich den Pflegeeltern ebenso zu wie den Herkunftseltern (EuGMR, FamRZ 2012, 429 f.).
  • AG Lünen, 13.03.2009 - 11 F 87/08

    Regelung des Umgangsrechts und Besuchsrechts der Eltern mit dem gemeinsamen Kind

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.09.2016 - 11 UF 418/16
    Eine stetige Kontakthaltung der Kindeseltern dient nicht zwingend in erster Linie dem Bedürfnis des Kindes, sondern ihm ist gegebenenfalls auch zu erklären und durch Beschränkung der Kontakte zu vermitteln, dass er bei den Pflegeeltern angekommen ist und dass er keine Angst haben muss, es könne sich an dieser Situation noch einmal etwas ändern (Amtsgericht Lünen, Beschluss vom 13.03.2009 - 11 F 87/08 -).
  • OLG Naumburg, 15.12.2006 - 8 UF 84/05
    Auszug aus OLG Koblenz, 30.09.2016 - 11 UF 418/16
    Eine Einschränkung bzw. ein Ausschluss des Umgangsrechts kommt auch hinsichtlich des Umgangs mit einem dauerhaft in einer Pflegefamilie lebenden Kind nur dann in Betracht wenn die dafür gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen von § 1684 Abs. 4 BGB vorliegen (OLG Naumburg, Beschluss vom 15.12.2006 - 8 UF 84/05, juris, Rn. 15).
  • OLG Saarbrücken, 05.12.2013 - 6 UF 132/13

    Sorgerechtsverfahren: Beteiligung der Pflegeeltern zum Wohle des Kindes;

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.09.2016 - 11 UF 418/16
    6 Abs. 2 GG verpflichtet die staatlichen Behörden, anzustreben, die institutionell auf Zeit angelegten Pflegeverhältnisse nicht so zu verfestigen, dass die leiblichen Eltern mit der Weggabe ihres Kindes in nahezu jedem Fall den dauernden Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie befürchten müssen (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 05.12.2013 - 6 UF 132/13 -, juris, Rn. 56).
  • RG, 12.05.1915 - I 205/15

    Entspricht es der Vorschrift des § 66 StPO., wenn nach Verbindung mehrerer

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.09.2016 - 11 UF 418/16
    In einem weiteren einstweiligen Anordnungsverfahren unter dem Az. 33 F 205/15 steht die elterliche Sorge der Kindeseltern im Streit.
  • OLG Frankfurt, 27.02.2023 - 1 UF 196/22

    Einschränkung des elterlichen Umgangsrechts mit Kind in Pflegefamilie

    aa) Bei der für die Ausgestaltung des Umgangs von Pflegekindern mit einem Elternteil vorzunehmenden Abwägung ist von entscheidender Bedeutung, ob eine Rückkehroption zur Herkunftsfamilie fortbesteht oder mangels einer realistischen Rückkehrperspektive von einem dauerhaften Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie auszugehen ist (OLG Koblenz FamRZ 2017, 301; OLG Hamm FamRZ 2016, 1778; Heilmann ZKJ 2014, 48; Krk DFGT FamRZ 2014, 891; Staudinger/Dürbeck, BGB, 2022, § 1684 Rn. 276).

    Nicht erforderlich ist dabei, dass die Rückkehroption endgültig gescheitert ist; vielmehr genügt es, dass sie auf der Basis einer verantwortlichen Prognoseentscheidung als unrealistisch eingestuft werden muss (OLG Koblenz FamRZ 2017, 301).

    Der Umgang bezweckt dann weder die Rückkehr zu den Eltern noch die Aufrechterhaltung qualitativ gleichwertiger Bindungen zu ihnen (OLG Koblenz FamRZ 2017, 301; OLG Hamm FamRZ 2016, 1778; Heilmann ZKJ 2014, 48; Staudinger/Dürbeck, BGB, 2022, § 1684 Rn. 275).

    Schließlich sind die Vulnerabilität des Kindes (OLG Celle ZKJ 2013, 259), seine Angst vor einer ungewissen Zukunft seines Lebensmittelpunkts (OLG Koblenz FamRZ 2017, 301; OLG Celle ZKJ 2013, 250; Heilmann ZKJ 2014, 48, 49, 52), seine Bindungen zu den Herkunftseltern sowie zu den Pflegepersonen zu beachten (OLG Oldenburg FamRZ 2010, 1356).

  • OLG Köln, 13.07.2017 - 10 UF 70/17

    Regelung des Umgangs von Eltern mit ihrem Kind nach Unterbringung in einer

    Nur im Interesse der Wahrung der Kindesbelange ist es dem Staat als Wächter über das Kindeswohl gestattet, Eingriffe in das verfassungsrechtlich garantierte Elternrecht vorzunehmen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen des § 1684 Abs. 4 BGB vorliegen (OLG Naumburg, Beschl. v. 15.12.2006 - 8 UF 84/05, FamRZ 2007, 665; OLG Hamm, Beschl. v. 17.01.2011 - 8 UF 133/10, FamRZ 2011, 826; OLG Koblenz, Beschl. v. 30.09.2016 - 11 UF 418/16, FamRZ 2017, 301).
  • OLG Schleswig, 16.04.2019 - 10 UF 13/19

    Elterliche Sorge: Sorgerechtsentziehung zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung

    Soweit gerügt wird, dass das Recht zur Umgangsbestimmung entzogen werden müsse, weist der Senat darauf hin, dass als mildere Maßnahme grundsätzlich eine von den Verfahrensbeteiligten anzuregende und dann von Amts wegen zu treffende Umgangsentscheidung des Familiengerichts als milderes Mittel vorrangig ist (BGH FamRZ 2016, 1752 Rn. 47; OLG Frankfurt FamRZ 2017, 1841; OLG Koblenz FamRZ 2017, 301).
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